BGL-Nr. | P.1.40 Radschlepper mit Dieselmotor 4 × 2 |
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Beschreibung | Der Umfang der Ausrüstung muss den jeweils aktuellen und gültigen einschlägigen Richtlinien und Gesetzen entsprechen inkl. Klimaanlage und Radio Verstärkung der Kabine (Fahrerhaus) mit einer vom Hersteller für diesen Einsatz vorgesehenen und ausreichend dimensionierten Sicherheitsstruktur (z. B. entsprechend EN / ISO Normen) Kehrmaschine siehe E.9.00 - E.9.03 Erdbohrgeräte siehe K.5.00 |
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