BGL-Nr. | P.4.30 Tank-Anhänger |
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Beschreibung | Der Umfang der Ausrüstung muss den jeweils aktuellen und gültigen einschlägigen Richtlinien und Gesetzen entsprechen Fest aufgebautem Behälter für Flüssigkeiten (Wasser, Kraftstoff etc.) oder pulverförmige Stoffe mit einer Kammer und Schwallboden, einachsig oder mehrachsig, Zentralachsanhänger oder Drehschemellenkung, Armaturen, Entleerungs- und Befüllungseinrichtungen, Aufstiegsleiter, Laufsteg, Blatt-, Parabel- oder Luftfederung, als Wassersprengwagen, siehe Zusatzausrüstung Bis 0,75t zul. Gesamtgewicht ohne Bremse, über 0,75t bis 6,4t zul. Gesamtgewicht mit Auflaufbremse oder Druckluftbremse, über 6,4t zul. Gesamtgewicht mit Zweileitungs-Druckluftbremse |
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