BGL-Nr. | P.6.00 Elektrokarren |
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Beschreibung | Der Umfang der Ausrüstung muss den jeweils aktuellen und gültigen einschlägigen Richtlinien und Gesetzen entsprechen Für gleislose Flurförderung mit Vollgummi- oder Luftbereifung; batterieelektrischer Antrieb durch ein oder zwei Motoren. Zwei- oder Vierradlenkung, mit Fahrerstand oder -sitz. Fahrgeschwindigkeit bis 20km/h Werte einschließlich Bereifung, Batterie u. Beleuchtung |
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