BGL-Nr. | M.1.60 Rußpartikelfilter |
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Beschreibung | Dieselpartikelfilter als Nachrüstsystem (geschlossenes System) mit einem dauerhaften Partikelrückhaltegrad von mindestens 90 Prozent.
Für Deutschland gilt:
Die Dieselpartikelfilter gemäß dieser BGL-Position müssen nach einem der folgenden Verfahren geprüft sein und die jeweils geforderten Kriterien einhalten:
- Anlage XXVII der StVZO (Stufe PMK 2 oder besser)
- UN ECE Richtlinie Nr. 132 – REC Klasse 1 und 2, Reduktionsstufe 01
- Qualitätssiegel der FAD
- Gütesiegel des VERT-Vereins
- Anforderungen der TRGS 554
Für Österreich gilt:
Die Dieselpartikelfilter gemäß dieser BGL-Position müssen nach dem Stand der Technik geprüft sein
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Mit | Montagekosten |
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