BGL-Nr. | C.2.24 Spitzenausleger für Raupenkrane |
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Beschreibung | Als technische Kenngröße gilt das max. Nennlastmoment (tm), zur Ermittlung des max. Nennlastmomentes wird die max. Tragfähigkeit bei 6,0 m Ausladung im Kranbetrieb mit Grundausleger, max. Gegengewicht, breitester Spur, mind. 75 % der Kipplast und 360° Schwenkbereich zugrunde gelegt Grundausleger ein- oder zweiteilig, 1-fach-Rollenkopf, A-Bock Nr. 0051-<0400: siehe D.0.32 |
Mit | Halteseilen |
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